Voraussetzungen für die Fahrerlaubnisklasse A1
- 16 Jahre
- Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest
- biometrisches Passbild für Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde
Fahrerlaubnisklasse A1
Entscheidet man sich die Fahrerlaubnisklasse A1 zu machen, ist man anschließend in der Lage ein Kraftrad mit einem maximalen Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer maximalen Leistung von 11 KW im Straßenverkehr zu fahren.
Die sogenannten kleinen Motorräder oder auch Leichtkrafträder müssen im Gegensatz zu den Mopeds alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung und sind kennzeichenpflichtig
theoretische Fahrausbildung
Die theoretische Ausbildung beinhaltet die grundlegende Regel im Straßenverkehr, wie Verkehrszeichen, Vorfahrtsregeln oder defensive und ökologische Fahrweise.
Zusätzlich zu den 12 Doppelstunden „Grundstoff“ werden noch in 4 Doppelstunden spezielle Themen für Motorradfahrer behandelt. Hierbei geht es in erster Linie um Technik des Motorrades, Fahrphysik, Sicherheitskleidung und Witterungsverhalten.
Wurden alle Themen behandelt, kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Hierbei müssen 20 Fragen zum Grundstoff und weitere 10 Fragen zum Zusatzstoff Motorrad am Computer beantwortet werden.
Die Prüfung gilt als Bestanden, wenn nicht mehr als 10 Fehlerpunkte gemacht wurden.
praktische Fahrausbildung
Nachdem die theoretische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen ist, beginnt die eigentliche Fahrausbildung bestehend aus Sonderfahrstunden, Fahrten innerorts und Grundfahraufgaben.
Folgende Grundfahraufgaben sind Bestandteil der Fahrausbildung und werden bei der praktischen Prüfung geprüft.
- Fahren mit Schrittgeschwindigkeit
- Slalom mit 30 km/h
- Stop & Go
- Kreisfahrt
- Ausweichen ohne Bremsen
- Ausweichen nach Abbremsen
- Gefahrenbremsung
Sonderfahrten |
Anzahl Sonderfahrten |
---|---|
Überlandfahrt | 5 |
Autobahnfahrt | 4 |
Nachtfahrt | 3 |
GESAMT | 12 |
Wurden alle Sonderfahrstunden absolviert, konnten die Grundfahraufgaben sicher bewältigt werden und der Fahrschüler*in selbstverantwortlich am Straßenverkehr teilnehmen, ist der Fahrschüler*in „prüfungsreif“ und kann zur praktischen Fahrprüfung zugelassen werden.
Die Fahrprüfung dauert 45 Minuten und beinhaltet neben dem sicheren Fahren in der Stadt auch Elemente aus den Grundfahraufgaben.
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfer von den Fahrleistungen überzeugt wurde.